Genehmigungshürden

Hauptproblem in der Genehmigungspraxis stellen die in dicht besiedelten Gebieten häufig anzutreffenden anthropogenen Kontaminationen durch gewerbliche Aktivität dar. Durch die Grundwasserbewegung kommt es zu Verlagerung der Schadstoffe im Grundwasserleiter, die kleinräumig betrachtet dann als Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot (laut WSG) bewertet werden, so dass kein derartiger Eingriff zugelassen wird. In der Folge verbleiben diese „Ewigkeitsschäden“, weil eine Sanierung in Abwägung von Nutzen und Kosten nicht durchgeführt wird. Selbst bei Sanierungsprojekten werden die Reinigungsaktivitäten aus wirtschaftlichen Gründen abgebrochen, ohne dass eine vollständige Sanierung stattgefunden hat. Eine Kombination von Sanierung und thermischer Nutzung hätte den Vorteil einer dauerhaften, und damit nachhaltigen Reinigung des Grundwassers, wobei Kosten sparende Verfahren (z. B. Teilreinigung über Wasseraktivkohle oder Stimulation natürlicher Abbauprozesse sogennanter „enhanced natural-attenuation = ENA) einzusetzen sind.